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Frequently Asked Questions

In den FAQs (Frequently Asked Questions) finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeines

Hier finden Sie allgemeine Frage zum (Re)-Zertifizierungsprozess und der Arbeit als Familienzentrum mit den entsprechenden Ansprechpersonen.

FAQ - Allgemeines

Bitten wenden Sie sich für ein neues Schild an pädquis ( Internetseite Telefon: 030/720061-28).

Für die Vesendung der Unterlagen ist pädquis verantwortlich. Bitte fragen Sie dort nach ( Internetseite Telefon: 030/720061-28).

Das ISA verfügt über einen Pool von erfahrenen, externen ReferentInnen. Bitte wenden Sie sich bei einer Anfrage an die Servicestelle Familienzentren NRW.

Sobald sich Ihre Einrichtung im Erst-Zertifizierungsprozess befindet, darf die Bezeichnung "Familienzentrum NRW" benutzt werden. Das Logo finden Sie hier.

Das ISA führt jedes Jahr im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Informationsveranstaltungen durch. Diese finden immer in einem Zeitraum zwischen Frühjahr und Frühsommer statt. Ab März beginnen jeweils die Informationsveranstaltungen zur Re-Zertifizierung. Die Informationsveranstaltung für Familienzentren in der Erst-Zertifzierung ist vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über diese Internetseite möglich.


Sozialraumbezug

Der Sozialraumbezug ist ein grundlegendes Merkmal eines Familienzentrums. Zum einen erfordert das Ziel der Niederschwelligkeit ein Angebot von Leistungen in räumlicher Nähe zu den Wohnorten der Familie, zum anderen soll jedes Familienzentrum sein Angebot an dem besonderen Bedarf seines Umfeldes orientieren, sich mit der Situation in seinem Umfeld auseinandersetzen und sein Angebot anhand von qualitativen Informationen mit Unterstützung des örtlichen Jugendamtes planen.

FAQ - Sozialraumbezug

Der Sozialraumbezug bedeutet vor allem, dass alle Angebote eines Familienzentrums in einer gewissen räumlichen Nähe zum Wohnort der Familien vorgehalten, aber auch am Bedarf der räumlichen und strukturellen Bedingungen vor Ort ausgerichtet werden sollen. So sollten auch Kooperationspartner der Familienzentren maximal 1,5 Kilometer (bei Verbünden: drei Kilometer) von der Kindertageseinrichtung entfernt ihr Angebot vorhalten, da man davon ausgeht, dass diese Entfernung auch von Eltern, die zu Fuß mit dem Kinderwagen beispielsweise ein Angebot der Familienbildung wahrnehmen möchten, noch gut zu überwinden ist. Ausnahmen gibt es hier zum einen bei sehr spezifischen Angeboten, die lediglich für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind (z. B. Kurse für Tagespflegepersonen), zum anderen in ländlichen Gegenden, in denen Entfernungsgrenzen aufgrund der gegebenen Infrastruktur nicht stets einzuhalten sind. Bei Verbünden ist besonders darauf zu achten, dass der Bezug zum Sozialraum durch die Streuung der Einrichtungen nicht verloren geht. Aus diesem Grund dürfen bei Verbundfamilienzentren auch die beteiligten Kindertageseinrichtungen in der Regel nicht mehr als drei Kilometer voneinander entfernt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch die Angebote, welche nur von einer Einrichtung des Verbundes bereitgestellt (also als Verbundleistung erbracht) werden, von allen Familien des Sozialraums in Anspruch genommen werden können.

Unter einer sozialräumlichen Perspektive sollte sich der Blick auf die Nutzerinnen und Nutzer von pädagogischen Angeboten, wie sie von Familienzentren bereitgehalten werden, vor allem an folgenden Aspekten ausrichten: Zum einen – und das ist einer der schon klassischen Begriffe im Zusammenhang mit Sozialraumorientierung – muss sich der Bezugspunkt der Arbeit „vom Fall zum Feld“ wandeln. Der Blick der Fachkräfte muss sich vom Einzelfall lösen und die übergeordneten Strukturen und sozialräumlichen Gegebenheiten in die Konzeption ebenso mit einbeziehen wie in die alltägliche Arbeit. Dabei ist das Familienzentrum kein abgeschlossener Raum, der nur auf sich selbst bezogen ist. Einerseits müssen Familienzentren es zulassen, dass die Gegebenheiten des Sozialraumes in die Einrichtung hineinwirken, andererseits muss eine Zielrichtung der Arbeit immer auch nach außen gehen, um die Bedingungen für Eltern und Kinder im Sozialraum aktiv zu verbessern.  Daneben darf aber auch der „Fall im Feld“ nicht vergessen werden. Die Wahrnehmung individueller Lebenslagen durch die Adressaten muss ein Ansatzpunkt zur ressourcenorientierten und -aktivierenden Gestaltung der Arbeit sein. Hilfsangebote müssen flexibilisiert werden, sodass mit ihnen schnell und unbürokratisch auf jede Familie eingegangen werden kann, die der Unterstützung bedarf. Schematische Angebote sind zu vermeiden und die Versäulung der Jugendhilfestrukturen sind weitmöglichst aufzuheben.

Sozialraumorientierung, die im Gütesiegel beschrieben ist, sieht eine Analyse der sozialen Lage des Umfelds vor und Kooperationen z. B. mit Grundschulen, ggf. Senioreneinrichtungen und Ortsteilarbeitskreisen, damit diese Zielgruppen in die Arbeit im Familienzentrum eingebunden werden können. Wichtig sind auch Bedarfsanalysen, die in der Regel mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden sollten. Unter dem Gesichtspunkt eines Qualitätsmanagements ist eine kontinuierliche Überprüfung der Passgenauigkeit von Angeboten notwendig.

Sozialraumorientierung ist auch im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in den §§ 1 Abs. 3 Ziffer 4; 27 Abs. 2 und 80 Abs. 2 Ziffer 1 und 3 verankert. Erzieherische Hilfen sollen das soziale Umfeld des Kindes oder der Jugendlichen einbeziehen und die Jugendhilfeplanung soll hier unterstützend tätig werden, damit Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können.

Hier ist es am besten, beim örtlichen Jugendamt nachzufragen, beim Amt für Planung und Finanzen oder bei der Sozialplanung. Diese Stellen erheben die Sozialdaten der Stadt nach Stadtteilen und bereiten diese systematisch auf. Häufig liegen in den Jugendämtern Sozialraumanalysen vor. Manchmal kann allerdings die Nachfrage auch die Notwendigkeit auslösen, entsprechende Daten zu recherchieren. Darüber hinaus liegen der Kindertageseinrichtung oft auch eigene einrichtungsbezogene Daten, z.B. aus dem Anmeldeverfahren vor. Als Kindertageseinrichtung ist es ebenso notwendig, sich mit den Ergebnissen der Kita-Bedarfsplanung auseinanderzusetzen.

Dazu ein Beispiel: Die Daten lassen erkennen, dass der Anteil der Alleinerziehenden in einem Sozialraum überdurchschnittlich hoch ist. Das Team könnte dann gemeinsam überlegen, ob man für diese Gruppe von Personen ein spezielles Angebot entwickelt, von dem sie profitieren können. Oder ein anderes Beispiel: Wenn festgestellt wird, dass der Anteil von Familien mit Zuwanderungshintergrund im Stadtteil stark abweicht von dem Anteil dieser Familien in der Einrichtung, könnte man überlegen, welche Gründe es dafür gibt. Vielleicht gibt es Hemmnisse, die Familien mit Zuwanderungshintergrund davon abhalten, Kontakt zur Einrichtung aufzunehmen. Im Anschluss können Angebote entwickelt werden, die dem entgegen wirken.

Bedarfs- und Zufriedenheitsbefragungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal im Jahr. Damit kann sichergestellt werden, dass die jeweiligen Eltern, die in einem Familienzentrum präsent sind, sich zur Zufriedenheit mit dem Angebot äußern und neue Ideen oder Wünsche vorbringen können.

Hierzu einige beispielhafte Möglichkeiten:

  • Vorlesepatenschaften z. B. aus dem Stadtteil akquirieren
  • Stadtteilfest oder Weihnachtsmarkt im Stadtteil organisieren
  • Aufsteller vor das Familienzentrum stellen
  • Eingangsbereich einladend gestalten
  • Regelmäßige Pressearbeit
  • Gemeinsame Aktionen mit dem Amt für Stadtentwicklung, der Jugendarbeit, Spielmobilen
  • Einrichtung eines Elterncafés
  • Versammelnde Verfahren für Zielgruppen aus dem Stadtteil organisieren
  • Vorführungen der Kinder in Institutionen organisieren
  • Mehrsprachige Beschilderung des Familienzentrums Feste von mehreren Eltern mehrerer Nationen und Generationen veranstalten etc.
  • Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen

Antworten auf diese Fragen hat Renate Thiersch (2000) auf übersichtliche Weise zusammengefasst. Es geht zunächst darum, die Lebensbedingungen der Familien im Sozialraum kennenzulernen. Dies kann bspw. über Stadtteil-Erkundungsgänge geschehen, die auch mit den Kindern gemeinsam durchgeführt werden können.

Auf was kann dabei geachtet werden?

  • Wo stehen Hochhäuser, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser?
  • Sind sie alt, neu, gepflegt, verwohnt?
  • Wo sind Durchgangsstraßen, Nebenstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche?
  • Wo bestimmen parkende Autos die Straßen?
  • Gibt es Gärten, Grünanlagen?
  • Gibt es Gehwege, Radwege, besondere Gefahrenstellen?
  • Wie ist der öffentliche Nahverkehr?
  • Wo sind Geschäfte, Schulen, Ämter, Fabriken, Freizeiteinrichtungen, Spielplätze usw.?

Darüber hinaus sollte die Einrichtung über Daten zur Bevölkerungsstruktur verfügen, die sie über das örtliche Jugendamt bzw. die Jugendhilfeplanung erhält.

  • Wie viele Einwohner wohnen im Bezirk?
  • Wie viele Kinder leben dort?
  • Wie viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger wohnen im gleichen Bezirk?
  • Wie groß sind die Haushalte?
  • Wie viele Arbeitslose, Empfänger von SGB II-Leistungen wohnen dort?
  • Welche Schulen und Kindereinrichtungen gibt es?

Auch Hintergrundinformationen zum Stadtteil können sinnvolle Hinweise liefern:

  • Ist die Bevölkerung eher einheitlich oder bunt zusammengesetzt?
  • Wo arbeiten die Menschen, die dort wohnen? Gibt es viele Pendler?
  • Was weiß man über die Berufstätigkeit der Frauen, der Mütter?
  • Gibt es Vereine im Stadtteil?
  • Welche politischen oder sozialen Gruppen gibt es im Stadtteil?

Um die Kinder selbst mit einzubeziehen, kann es eine Methode sein, dass man sich gegenseitig zu Hause besucht, d. h. ein Kind führt die Gruppe auf dem normalen Heimweg und erklärt, was es zu sehen gibt. Oder man kann sog. Erkundungstage einführen, an denen die Kinder die Möglichkeit haben, bspw. das Polizeirevier, die Zeitungsredaktion oder die Feuerwehr aufzusuchen, Fragen zu stellen und Spannendes hinzuzulernen. Es zeigt sich sogar, dass Kinder, die dies häufiger tun, weniger Hemmungen haben, Fragen zu stellen und auf andere zuzugehen und insgesamt mehr motiviert sind, Neues zu erkunden. Eine andere Möglichkeit, Kinder einzubeziehen, ist das gemeinsame Einkaufen im Stadtteil. Als dritte Ebene der Sozialraumorientierung ist die Ebene der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben. Die Kooperation von pädagogischen Einrichtungen untereinander ermöglicht es, die Belange der Kinder und Eltern im Stadtteil in den Blick nehmen zu können – gemeint sind Kitas, Schulen, Jugendhäuser, Beratungsstellen, Allgemeiner Sozialer Dienst, Beratungs- und Frühförderstellen.


Kooperation und Vernetzung

Familienzentren organisieren ein sozialräumliches Netzwerk, das Kinder und Familien umfassend fördert, unterstützt und begleitet. Deshalb ist es erforderlich, dass allen Beteiligten potenzielle Kooperationspartner im Umfeld der Familienzentren und deren Angebote bekannt sind. Zur Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen müssen Familienzentren auf Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung oder im unmittelbaren Umfeld zurückgreifen können. Auch hierfür können Kooperationen genutzt werden. In einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten mit den jeweiligen Kooperationspartnern klar geregelt. Familienzentren bündeln für die Gestaltung ihrer Angebote die Kompetenzen und Ressourcen lokaler Kooperationspartner und sorgen für eine kooperative Entwicklung von Angeboten ebenso wie für eine verbindliche Regelung von Zuständigkeiten.

FAQ - Kooperation und Vernetzung

Kindertageseinrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, Familien mit Angeboten zu erreichen, die sie bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Sie können das große Anforderungsspektrum zur Entlastung von Familien jedoch weder in struktureller noch in konzeptioneller Hinsicht alleine bewältigen. Eine Angebotsvielfalt entsteht in der Regel aus der Kooperation und Vernetzung mit unterschiedlichen Trägern vor Ort, von Beratungsstellen über Volkshochschulen bis hin zu Selbsthilfeinitiativen, Sportvereinen und Unternehmen. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen, Institutionen, Verbänden, Initiativen u. a. ermöglicht die Entwicklung neuer Qualitäten und ein trägerübergreifendes Ausschöpfen vorhandener, aber bis dato für viele Familien nicht zugänglicher Ressourcen und Potenziale. Je nach spezifischer Bedarfsermittlung der jeweiligen Region können sich Kooperationsbeziehungen auf Angebote im Bereich der Gesundheits- und Armutsprävention bis hin zu Deutschkursen für Mütter und Väter beziehen. Andere Familienzentren können sich hingegen durch Elternkurse und -beratung oder durch gezielte Ansprache und Beteiligung von Familien mit Zuwanderungshintergrund auszeichnen. Für alle Akteure (Kindertageseinrichtungen, Kinder, Eltern, Familien und Kooperationspartner) ist die Bedarfsorientierung und Nachhaltigkeit der Angebotsgestaltung von großer Bedeutung. Eine gute Erreichbarkeit, niedrige Kosten der Angebote und eine zuverlässige Durchführung sind ein Garant für die Akzeptanz und Nutzung der Angebote. Zudem ist es erforderlich, auch Angebote mit einer Gehstruktur zu entwickeln, da manche Familien aktiv angesprochen werden müssen. Dies gilt vor allem für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf.
 

Um den Kooperationsgedanken intern zu verankern, nach außen hin sichtbar zu machen und so auch Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu erreichen, sind u.a. folgende Faktoren zu beachten: 

  • Die Entwicklung und Präsentation eines gemeinsamen Gesamtkonzepts bzw. eine gemeinsame „Philosophie“ in der Öffentlichkeitsarbeit, auf die sich die beteiligten Partner verständigen und die für die Eltern als eine gemeinsame Handschrift erkennbar ist. Dies sollte auch in Kooperationsverträgen und -vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
  • Die Identifikation aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem gemeinsamen Ziel. Beteiligung und Motivation des Teams und die persönliche Ansprache von Eltern durch die Erzieherinnen und Erzieher.
  • Die gemeinsame Verpflichtung von Trägern und Financiers zur Bereitstellung eines integrierten Angebotes. Dieses zu erhalten und gemeinsam konzeptionell weiter zu entwickeln, sowie eine gemeinsame Planungsverantwortung und Koordination wahrzunehmen. 
  • Die Bereitstellung von geeigneten personellen, zeitlichen und räumlichen Ressourcen.
  • Die regelmäßige Überprüfung der Passgenauigkeit von Angeboten.
  • Die Nachhaltigkeit von neuen Angebotsstrukturen.
  • Die Abstimmung der Angebotsstrukturen mit dem Jugendamt, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.

  • Fehlende Zeit (Hektik)
  • Unklare Zielformulierungen
  • Unzureichender Bezug zum Sozialraum/ zu den Bedürfnissen der Familien
  • Zu umfangreiches und zeitlich nicht befristetes Vorhaben
  • Geringe Mitwirkungsbereitschaft zentraler Akteure
  • Unverbindlichkeit von Absprachen, unklare Zuständigkeit von Ansprechpartnern
  • Mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen
  • Hinderliche interne Strukturen und formale Festlegungen
  • Konkurrenz unter den Beteiligten z. B. um Fördergelder
  • Fehlendes Kooperations- und Koordinationsmanagement
  • Mangelnde Kapazitäten für die Kooperation
  • Keine Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung
    (nach Verlinden 2003, S. 174 f.)

Bastian u. a. haben 2007 in der Evaluationsstudie zu Sozialen Frühwarnsystemen in Nordrhein-Westfalen 10 Wirkfaktoren formuliert, die eine besondere Rolle spielen für den Erfolg von Vernetzungsprozessen:

  1. Bedarfe und Ressourcen erheben, den Sozialraum erkunden.
  2. Mit einer überschaubaren Anzahl an Kooperationspartnern beginnen.
  3. Eine übergreifende Steuerungsgruppe bilden.
  4. Informelles Kennen lernen ermöglichen und einen gegenseitig wertschätzenden Kontakt pflegen durch regelmäßige Informationen an alle.
  5. Verbindliche Kooperationsstrukturen aufbauen durch Kontrakte.
  6. Eine Koordinationsstelle für das Netzwerk schaffen.
  7. Umfassende Implementierung gewährleisten durch gemeinsame Aufgaben und Projekte (z.B. gemeinsamer Leistungskatalog, gemeinsamer Flyer u.ä.).
  8. Gemeinsame Definitionen festlegen und verbindliche Ziele finden.
  9. Verbindliche Handlungsschritte entwickeln (klare Abmachung wie und wann ein Partner zur Verfügung steht.
  10. Das Netzwerk kontinuierlich überprüfen und weiter entwickeln (Selbstevaluation)

Um die Kinder selbst mit einzubeziehen, kann es eine Methode sein, dass man sich gegenseitig zu Hause besucht, d. h. ein Kind führt die Gruppe auf dem normalen Heimweg und erklärt, was es zu sehen gibt. Oder man kann sog. Erkundungstage einführen, an denen die Kinder die Möglichkeit haben, bspw. das Polizeirevier, die Zeitungsredaktion oder die Feuerwehr aufzusuchen, Fragen zu stellen und Spannendes hinzuzulernen. Es zeigt sich sogar, dass Kinder, die dies häufiger tun, weniger Hemmungen haben, Fragen zu stellen und auf andere zuzugehen und insgesamt mehr motiviert sind, Neues zu erkunden. Eine andere Möglichkeit, Kinder einzubeziehen, ist das gemeinsame Einkaufen im Stadtteil. Als dritte Ebene der Sozialraumorientierung ist die Ebene der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben. Die Kooperation von pädagogischen Einrichtungen untereinander ermöglicht es, die Belange der Kinder und Eltern im Stadtteil in den Blick nehmen zu können – gemeint sind Kitas, Schulen, Jugendhäuser, Beratungsstellen, Allgemeiner Sozialer Dienst, Beratungs- und Frühförderstellen.