Die Landesregierung hat die Idee der Familienzentren während der Pilotphase entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Ab dem 1. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau, der bis heute kontinuierlich weitergeführt wird.
Im Kindergartenjahr 2017/2018 gab es fast 2.500 Familienzentren mit insgesamt rund 3.500 Kindertageseinrichtungen, die in die Arbeit der Familienzentren eingebunden sind. Wegen der großen Bedeutung der Familienzentren für die frühkindliche Bildung sollen die Familienzentren auch in Zukunft weiter ausgebaut werden.
Nordrhein-Westfalen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern bei Familienzentren eine Vorreiterrolle. Hier sind nicht nur die ersten Einrichtungen entstanden, sondern Nordrhein-Westfalen ist auch das Bundesland mit den meisten Familienzentren.
Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus das einzige Bundesland, das mit seinem Gütesiegel den Eltern Sicherheit bietet, welche Leistungen sie beim Familienzentrum erwarten können.
Zur Umsetzung des Ziels der Familienzentren, Kindern und Eltern vielfältige Hilfen zur Bewältigung des Familienalltags zur Verfügung zu stellen, hat die Landesregierung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgeschrieben, dass eine jährliche Verteilung neuer Familienzentren auf die Jugendämter nach einem festgelegten Index erfolgt. Die Verteilung orientiert sich dabei an der Zahl der KiTa-Kinder und der sozialen Situation in den Jugendamtsbezirken. So werden sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt.
Um den Bedürfnissen der Kinder und Familien in NRW noch besser gerecht werden zu können, hat die Landesregierung ergebnisoffene Evaluationen der familienpolitischen Leistungen in NRW vorgenommen. Ein Schwerpunkt der familienpolitischen Evaluationen war dabei auch eine wissenschaftliche Untersuchung der Familienzentren. Wesentliche Empfehlungen der im Jahr 2019 abgeschlossenen Evaluation finden sich bereits in dem überarbeiteten KiBiz zum Kindergartenjahr 2020/2021. Damit wird der geeignete Rahmen für eine qualitative Weiterentwicklung der Familienzentren auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse gebildet.
Als eines der wichtigsten Ergebnisse der externen Evaluierung wurde das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ überarbeitet. Ziel ist es, der weiteren Entwicklung gerecht werden zu können und eine Anpassung der Familienzentren an die festgestellten tatsächlichen Bedarfe in einem sich wandelndem gesellschaftlichen Umfeld auch in den vielfältigen Sozialräumen vor Ort gewährleisten zu können.
Durch die KiBiz-Reform werden die Familienzentren auch finanziell stärker unterstützt. Alle Familienzentren erhalten ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 eine merklich erhöhte Förderung in Höhe von jährlich 20.000,- €, die zusätzlich ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 dynamisiert wird. So werden nicht nur die Kindpauschalen künftig an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst. Auch die finanziellen Zuschüsse für Familienzentren werden sich künftig dynamisch entwickeln. Die Förderung der Familienzentren auf dieser gesetzlichen Grundlage garantiert Planungssicherheit für Träger und Einrichtungen.
Die Auswahl der Familienzentren ist Aufgabe der örtlichen Jugendämter, da sie die Bedingungen vor Ort und die sozialen Begebenheiten gut kennen und dieses Wissen für den weiteren Ausbau der Familienzentren in der Fläche unverzichtbar ist.
Die neuen Familienzentren haben 12 Monate Zeit, um die Leistungen und Strukturen eines Familienzentrums aufzubauen, damit sie den Kriterien des Gütesiegels "Familienzentrum NRW" entsprechen. Innerhalb dieses einen Jahres muss sich das Familienzentrum zertifizieren lassen. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhält die Einrichtung das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" für den Zeitraum von vier Jahren.