Unter dem Titel „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ wurden bereits im Jahr 2022 verschiedene Modellprojekte in Familienzentren und plusKITAs durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) gefördert. Nach der Pilotierungsphase wird die Förderung ab 2023 für alle Kindertageseinrichtungen geöffnet.
Mit dem Vorhaben soll die kulturelle Bildung in Kindertageseinrichtungen weiter gestärkt werden. Unterstützt werden hier künstlerisch-kulturelle Vorhaben mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder in Kooperation mit einer Kultureinrichtung. Ziel ist es, Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen, um sie von Anfang an künstlerisch zu begleiten und durch kreative Angebote in ihren Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen ist wichtig für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in NRW. Gleichzeitig sind Familien, insbesondere mit geringem Einkommen, aktuell durch inflationsbedingte Preissteigerungen belastet. Um die Teilnahme von allen Kindern und Jugendlichen am gemeinschaftlichen Mittagessen und an Klassenfahrten zu ermöglichen, wurde der Härtefallfonds „Alle essen mit“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nun verlängert.
Ab dem neuen Schul- und Kindergartenjahr 2023 gibt es für weitere zwei Jahre die Möglichkeit die Mittagessensverpflegung sowie einen Kostenzuschuss für die Teilnahme an einer Klassenfahrt für Schüler:innen und Kinder in besonderen Fällen über den Härtefallfonds zu finanzieren. Gefördert werden Kinder aus bedürftigen Familien, die keine entsprechende Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket oder das SGB VIII erhalten.
Alle Informationen, Ansprechpersonen und Antragsmöglichkeiten finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/haertefallfonds
Unten können Sie das Plakat zur Bewerbung des Härtefallfonds in sieben Sprachen herunterladen. Hängen Sie das Plakat bzw. die Plakate gerne in Ihren Einrichtungen aus, um Eltern sowie Kinder und Jugendliche auf die Fördermöglichkeit hinzuweisen.
Familienzeit NRW – Erholungsurlaub für Familien mit geringem Einkommen
Das Förderprogramm „Familienzeit NRW“ ermöglicht Familien mit geringem Einkommen eine dringend benötigte Auszeit vom Alltag. Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, bietet das Programm einen vergünstigten Familienurlaub in anerkannten Familienferienstätten – entweder in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit.
Was wird gefördert?
Familien können einen Aufenthalt von drei bis sechs Übernachtungen in einer familienfreundlichen Unterkunft mit Vollverpflegung und vielfältigen Freizeitangeboten genießen. Pädagogisch begleitete Aktivitäten sorgen für gemeinsame Erlebnisse und Erholung für die ganze Familie.
Wer kann teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, insbesondere:
✔ Alleinerziehende
✔ Familien mit mehreren Kindern
✔ Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Angehörigen mit Behinderung
Die Förderung orientiert sich an den Einkommensgrenzen nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unterstützt Familien bei der Berechnung und Antragstellung.
Welche Kosten entstehen?
Familien beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen entfällt dieser Eigenanteil vollständig.
Wie kann ich mich anmelden?
Die Antragstellung erfolgt einfach und bequem über die Webseite des Reisedienstes:
www.familienerholung-nrw.de
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Anmeldung steht das Team des Reisedienstes unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0005627 (Mo.–Do. 09:00–12:00 Uhr & 13:00–15:00 Uhr) gerne zur Verfügung.
Unten können Sie den Fyler zur Bewerbung der Familienzzeit herunterladen. Legen Sie den Flyer gerne in Ihren Einrichtungen aus, um Eltern auf die Fördermöglichkeit hinzuweisen.