Informationsveranstaltung: Sorgerecht + Kindeswohlgefährdung (§1666)
Veranstaltungsbeschreibung | Was im §1666 (BGB) zur Kindeswohlgefährdung steht, wird von Trennungseltern häufig sehr unterschiedlich interpretiert: "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." Wir beantworten Ihre Fragen aus der Beratungspraxis: Ab wann handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung? Nicht einverstanden mit dem Erziehungsstil des anderen Elternteils - was können Alleinerziehende tun, um auf eine Veränderung hinzuwirken? |
Referent/in | Karola Rosenberg |
Thematische Zuordnung | Elternarbeit & Beratung |
Einschätzung des Niveaus | Basiskurs |
Zielgruppe | Mitarbeiter*innen, Leitungen von Familienzentren |
Weitere Angaben
Datum | 29.10.2025, 10:00 - 11:30 Uhr |
Veranstaltungsort | digital |
Veranstalter | Landesfachstelle Alleinerziehende |
Teilnehmerzahl | bis 100 |
Gebühren | keine |
Anmeldeschluss | 21.10.2025 |
Ansprechpartner/in | Ute Zimmermann |
Telefonnummer | 0201 / 82774-77 |
zimmermann[@]vamv-nrw[.]de | |
Link zur Anmeldung | https://eveeno.com/vamvnrw_69 |