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Informationsveranstaltung: Sorgerecht + Kindeswohlgefährdung (§1666)

Veranstaltungsbeschreibung

Was im §1666 (BGB) zur Kindeswohlgefährdung steht, wird von Trennungseltern häufig sehr unterschiedlich interpretiert: "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." Wir beantworten Ihre Fragen aus der Beratungspraxis: 

Ab wann handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung?

Nicht einverstanden mit dem Erziehungsstil des anderen Elternteils - was können Alleinerziehende tun, um auf eine Veränderung hinzuwirken? 

Referent/inKarola Rosenberg
Thematische ZuordnungElternarbeit & Beratung
Einschätzung des NiveausBasiskurs
ZielgruppeMitarbeiter*innen, Leitungen von Familienzentren

Weitere Angaben

Datum29.10.2025, 10:00 - 11:30 Uhr
Veranstaltungsortdigital
VeranstalterLandesfachstelle Alleinerziehende
Teilnehmerzahlbis 100
Gebührenkeine
Anmeldeschluss21.10.2025
Ansprechpartner/inUte Zimmermann
Telefonnummer0201 / 82774-77
Emailzimmermann[@]vamv-nrw[.]de
Link zur Anmeldunghttps://eveeno.com/vamvnrw_69