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Nordrhein-Westfalen hat sich mit der Einführung der Familienzentren entschieden, ein neues System der Qualitätssicherung zu schaffen. Mit diesem Weg verfolgt das Land nicht nur inhaltlich ein innovatives Konzept, sondern hat auch eine in Deutschland beispielhafte Form der politischen Steuerung eingeführt. Mit dem Gütesiegel „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen" existiert ein Instrument der Qualitätssicherung, das die Leistungen des Familienzentrums definiert und ihre Realisierung für die Öffentlichkeit sichtbar macht. Davon profitieren sowohl die Familien als auch Einrichtungen und Träger, die Klarheit darüber erlangen, welche Qualitätsstandards das Familienzentrum erbringt.

Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wurde während der Pilotphase im Kindergartenjahr 2006/2007 unter Beteiligung von Einrichtungen, Trägern und Kooperationspartnern erarbeitet und erprobt. Im Jahr 2010 erfolgte eine Überarbeitung auf der Basis der bis dahin gemachten Praxiserfahrungen. 2019 wurde das Gütesiegel auf der Grundlage einer breit angelegten Evaluation der Familienzentren, den Auswertungen aus vorangegangenen Zertifizierungsverfahren sowie Rückmeldungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände umfassend revidiert.

Voraussetzung für die Landesförderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist, dass sich jede neu ausgewählte Einrichtung nach dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ zertifizieren lässt. In der Regel ist es jeweils eine einzelne Kindertageseinrichtung, die zertifiziert wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass mehrere Kindertageseinrichtungen sich für eine gemeinsame Zertifizierung zu einem Verbund zusammenschließen, ihre Angebote aufeinander abstimmen und das Jahresbudget als Verbundfamilienzentrum gemeinsam nutzen. Ab vier Kindertageseinrichtungen, die sich zum Verbund zusammenschließen, besteht die Möglichkeit einen zweiten Zuschuss zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende Zahl zugewiesener Kontingente für den jeweiligen Jugendamtsbezirk.

Das Gütesiegel definiert die Leistungen, die ein Familienzentrum kennzeichnen, und benennt Strukturen, die für die Leistungserbringung förderlich sind. Es gliedert sich in vier Leistungs- und vier Strukturbereiche. Bei den Leistungsbereichen geht es um die Inhalte der Angebote des Familienzentrums. Bei den Strukturbereichen geht es darum, wie das Familienzentrum die organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass das Angebot zu den örtlichen Bedingungen passt, dort bekannt ist und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Leistungsbereiche

1. Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien

2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

4. Profilbereiche zur Auswahl:
       B = Berufstätigkeit und zeitsensible Angebotsgestaltung
       F = Familienbegleitung in schwierigen Lebenssituationen
       H = Heterogene Struktur (Leistungen aus den 6 anderen Profilbereichen auswählbar)
       K = Kindertagespflege
       L = Ländlich geprägter Raum
       M = Migration und Integration
       P = Prävention
 

Strukturbereiche

5. Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

6. Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

7. Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

8. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

5. Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

6. Verbindliche Kooperationsstrukturen

7. Zielgruppenorientierte interne und externe Kommunikation

8. Qualitätssicherung durch Steuerung und Teamentwicklung

Insgesamt enthält das Gütesiegel 80 Kriterien, die gegliedert sind in 48 Leistungen (z.B. die Organisation von Sprechstunden der Erziehungsberatung, die Bereitstellung von Bildungsangeboten oder die Bereitstellung von Informationen zur Nutzung der Kindertagespflege) und 32 Strukturen (z.B. der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung verbindlicher Zusammenarbeit oder die Ausrichtung des Angebots am sozialen Umfeld). In jedem Bereich wird unterschieden zwischen Basis- und Aufbaukriterien. 16 Basisleistungen und 12 Basisstrukturen, verteilt auf die verschiedenen Bereiche, müssen mindestens erfüllt werden, um gütesiegelfähig zu sein. Durch die Festlegung der Mindestanforderungen und die Schwerpunktsetzung auf Basiskriterien soll sichergestellt werden, dass ein Familienzentrum einen bestimmten Mindeststandard erfüllt. 

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens ist ein so genannter Selbstevaluationsbogen, in dem die einzelnen Kriterien des Gütesiegels abgefragt werden, auszufüllen. Dies kann auch online erfolgen. Zusammen mit den erforderlichen Belegen ist diese Selbstevaluation der Zertifizierungsstelle vorzulegen. Dort werden die Angaben ausgewertet und überprüft. Anschließend werden die Einrichtungen von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle besucht.

Nach erfolgreich durchgeführter Zertifizierung erhalten die Einrichtungen das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ in Form eines Zertifikates und ein differenziertes Qualitätsprofil, in dem die Ergebnisse nachvollzogen werden können und Entwicklungspotenziale aufgezeigt werden. Das verliehene Gütesiegel ist dann vier Jahre gültig. Danach wird eine Re-Zertifizierung mit einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Materialien zum Zertifizierungsverfahren finden Sie auf der Seite von pädquis® Stiftung b. R. und unter den Materialien auf dieser Website.

Gütesiegelbroschüre