Workshop 12 (Dienstag, 26.10.2021, 14:15-15:45 Uhr)
Rechtliche Grundlagen für Bildungsangebote in Familienzentren
Was hat das Urheberrecht mit Bildungsangeboten in einem Familienzentrum zu tun? Was muss in einer Bildungseinrichtung bei der Nutzung von Wort- und Bildmaterial beachtet werden?
Jede Menge. Lehrende nutzen zur Vorbereitung ihrer Fortbildung nicht nur eigene Materialien, sondern greifen häufig auch auf bereits bestehende Unterlagen wie Skripte, Übungen und Musteraufgaben zurück. Zunehmend werden Fortbildungen auch digital unterstützt, z. B. durch Bilder, Videos und Animationen. In all diesen Fällen handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschützte Werke. Die Lehrenden müssen daher wissen, ob, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie fremde Werke für ihre Bildungsmaßnahmen nutzen können. Auch die Teilnehmenden an einer Fortbildung in einem Familienzentrum können durchaus mit dem Urheberrecht in Berührung kommen. Wenn sie z. B. einen Vortrag halten, werden häufig Bilder, Texte oder Grafiken aus dem Internet für PowerPoint-Präsentationen oder ausgedruckt für Plakate verwendet. Zugleich können sie natürlich selbst Urheber:innen sein, z. B. wenn sie etwas malen, gestalten oder schreiben. Durch das Internet und die modernen Kommunikationstechnologien wächst unsere Welt immer stärker zusammen. Mehr und einfacher denn je haben wir heute die Möglichkeit, auf Inhalte zuzugreifen, Inhalte auszutauschen oder selbst Werke zu erstellen. Mit einer zunehmenden Digitalisierung sind die Nutzungsmöglichkeiten von fremden Materialien vielfältiger geworden. Was auf der einen Seite eine Fortbildung bereichern könnte und vielleicht auch spannender macht, führt jedoch auch zu Unsicherheiten aufseiten der Lehrenden und Teilnehmenden. Die Nutzer:innen dieser unterschiedlichen Materialien fallen in ein Netz von rechtlichen Vorgaben, an die man sich sowohl analog als auch digital zu halten hat. Tauscht man heutzutage Daten aus, so hat man etliche rechtliche Themengebiete zu achten. Dazu gehört bspw. das Datenschutzrecht, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, aber auch das Urheberrecht als teilweise ideelles, teilweise wirtschaftlich verwertbares Recht. Es stellen sich Fragen wie: Darf ich Kopien verteilen? Kann ich den Teilnehmenden digital Texte oder Bilder von Autor:innen bzw. Künstler:innen schicken, um diese dann gemeinsam im Unterricht zu besprechen? Kann ich Aufgaben aus dem Internet für meine Fortbildung nutzen?
Diese und weitere Fragen sowie grundlegende Informationen wollen wir in diesem Workshop aufgreifen. Themenbereiche dieses Workshops sind u. a.:
• Allgemeines Persönlichkeitsrecht / Urheberrecht
• Recht am eigenen Bild
• Recht am eigenen Wort
• Rechtsfolgen
• Privilegierung des Urheberrechts für den Bereich Lehre
• Handlungsempfehlungen
Referent
Frank Sommerfeld
Den Personen, die sich im Vorfeld des Kongresses für die zugangsbeschränkten Workshops und Foren angemeldet haben, wurden die Zugangsdaten zu diesen Formaten per Email am 14. oder 21. Oktober zugesendet (Absender: Benedikt Ratermann; Betreff: "Familienzentrumskongress 2021 – Ihre Zugangsdaten"). Bitte überprüfen Sie diesbezüglich ggf. Ihren SPAM-Ordner und wenden sich bei Problemen an unseren technischen Support unter der Nummer 0251-2007 99 0.